ePA für alle

Die ePA Funktion erhalten Sie mit der InterArzt ab Version 9.101. Am besten rufen Sie frisch ein Update ab.

Zugriffrecht

Mit der neuen ePA wird beim Einlesen der Versichertenkarte nun direkt geprüft, ob es eine ePA gibt und sofern der Patient Ihnen den Zugriff nicht aktiv verwehrt hat, wird die Zugriffsberechtigung automatisch erteilt (für 90 Tage).

Die ePA funktioniert nicht, wenn:

  • der Patient bei seiner Krankenkasse einen Widerspruch gegen die ePA eingereicht hat und deshalb keine Akte besteht
  • der Patient über seine App den Zugriff für die Praxis gesperrt hat
  • die eGK noch nicht oder vor dem 29.04.2025 eingelesen wurde

Upload in die ePA

In die ePA können einzelne Dokumente als PDF-Dateien hochgeladen werden. Es wird ein spezielles PDF/A-Format verlangt. Der einfachste Weg zum Upload einer PDF-Datei aus der InterARZT-Akte geht über F6 auf dem Dokument (ohne es zu öffnen) und dann Auswahl von ePA. Es erscheint eine Maske mit den von der ePA verlangten Meta-Daten, die die PDF zusätzlich beschreiben.

Download aus der ePA

Mit F8-ePA können Sie eine Übersicht aller Dokumente in der ePA abrufen und die gewünschten Dokumente in die InterARZT-Akte downloaden.

Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan stellt eine besonderes Dateiformat dar.

Sie können diesen aus dem geöffneten Medikationsplan mit F6 Speichern/Drucken> Medikationsplan in ePA hochladen.

Wichtig: Es darf immer nur einen Medikationsplan in der ePA geben, das bedeutet das Sie den alten vor dem Upload löschen müssen. Stellen Sie am besten nach der Bearbeitung die finale Version ein.

Übersicht der Zugriffsberechtigungen

Unter Hauptmenü > Statistik/Listen > ePA Zugriffsberechtigungen können Sie nicht nur sehen, auf welche Akten Sie Zugriff haben, sondern auch, wie viele Dokumente sich in der ePA befinden.