Jedes Kartenterminal benötigt eine gültige gSMC-KT, um sich mit dem Konnektor gesichert zu verbinden und somit seine Funktion zur Onlineabfrage von Versichertenkarten, oder auch zum Signieren von Rezepten mithilfe eines eHBA, aufzunehmen. Alle 5 Jahren müssen die Gerätekarten, die gSMC-KT in den Kartenterminals getauscht werden. Im Gegensatz zur SMC-B (Praxiskarte) und dem HBA sind die gSMC-KT nicht individuell produziert und können daher einfacher getauscht werden.
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