Ärzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen, deren Kosten von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen DiGA jedoch nur noch verordnet werden, wenn die Praxissoftware von der KBV zertifiziert ist. InterARZT ist unter der Prüfnummer Y/450/2410/36/136 zertifiziert.
Die Verordnung erfolgt über das Formular 16 (rosa Rezept). Ab dem 1. Januar 2025 soll die Verordnung dann ausschließlich elektronisch erfolgen, analog zum eRezept.