Seit dem 1.7.2022 ist die eAU verpflichtend geworden. Das Muster 1 wird durch die eAU ersetzt. Viele InterData Praxen hatten bereits vor diesem Termin die eAU eingeführt. In Summe wurden vorher über 100.000 eAU erstellt. Durch die GUSbox ist die KIM-Einrichtung ohne Techniker vor Ort möglich. Mit wenigen Klicks kann die Wunsch-Adresse gewählt werden und die Einrichtung von KIM ist erledigt.
Der Ablauf, eine eAU zu erstellen unterscheidet sich nicht vom bisherigen “gelben Schein”. Die Bedienung im PVS ist identisch geblieben, beim Drucken wird dann nebenbei die eAU erstellt, signiert und gesendet. Dank der Komfortsignatur erfolgt das auch ohne immer wieder die PIN eingeben zu müssen. Sollte die eAU nicht gesendet werden können – was als Ausnahme zählt – so wird das sofort angezeigt und das Exemplar für die Krankenkasse auch gedruckt.
Auch die Praxen, die bis zum Schluss gewartet hatten, waren begeistert, wie einfach es gehen kann.
Wenn überhaupt, dann wirft der Ausdruck noch Fragen auf, denn eigentlich war zum 1.7.2022 der Start der eAU an den Arbeitgeber geplant gewesen.
Als Nebeneffekt kommt KIM in die Arztpraxen und zunehmend gehen eArztbriefe per KIM ein, aber das ist eine andere Geschichte.
Wir freuen uns schon auf das E-Rezept, das demnächst in unserer Region, der KVWL richtig startet. Bereits jetzt haben InterData Anwender tausende von E-Rezepten erstellt und eingelöst. Doch noch sind es wenige Praxen, die das E-Rezept nutzen.