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Neues Heilmittelverordnungsmodul stößt auf positive Resonanz

Für die Verordnung von Heilmitteln steht seit Jahresbeginn eine neue Funktion im
Praxisverwaltungssystem InterARZT bereit. Darin sind alle wichtigen Regelungen und
Informationen der Heilmittel-Richtlinie, die Vertragsärzte beim Verordnen beachten müssen,
elektronisch hinterlegt. „Bislang haben wir von unseren Anwendern viele positive
Rückmeldungen für das Modul erhalten“, berichtet InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg.
„Vor allem die intuitive Bedienung wurde gelobt.“

Der westfälische Softwareanbieter hatte das Heilmittelverordnungsmodul nach den Vorgaben
der KBV in seine Arztsoftware implementiert und zertifizieren lassen. Wenn der Arzt zum Beispiel
Krankengymnastik, Ergo- oder Sprachtherapie verordnen möchte, muss er nicht mehr
aufwändig im Heilmittelkatalog oder in Diagnoselisten nachschlagen. Stattdessen kann er nun
mit Hilfe der Software über einen Assistenten komfortabel im digitalen Heilmittelkatalog die
richtige Verordnung auswählen. „Dabei werden die komplexen Regeln der Heilmittel-Richtlinie
geprüft und mit wertvollen Hinweisen direkt im Formular angezeigt“, erklärt Fellenberg. „Das
Modul zeigt zudem vorherige Verordnungen automatisch passend an, was dem Arzt viel Zeit
erspart.“

„Das Heilmittelverordnungsmodul in InterARZT finde ich gut gelöst“, sagt Allgemeinmediziner
Mathias Drünert aus Quakenbrück. „Ich habe den Eindruck, dass das Programm jetzt sogar
schneller geworden ist.“

Quelle & weitere Informationen:
KBV-Informationen für die Praxis zur Heilmittelverordnung