In Ihrer Praxis arbeitet ein Arzt oder eine Ärztin in Vertretung und soll im InterARZT zur Abrechnung und zum Signieren von E-Rezepten angelegt werden.
Im Gegensatz zu Ärzten, die ihre eigene LANR haben und damit abrechnen, müssen Vertreter als Benutzer angelegt werden. Gehen Sie dazu zu Stammdaten > Benutzer und erstellen Sie einen eigenen Benutzer mit einem Passwort für den Vertreter. Besonders wichtig sind die Felder unter “Arztdaten zum Signieren”, insbesondere das Feld „Qualifikation“, wo „Arzt als Vertreter (04)“ ausgewählt werden sollte. Nach der Anlage des Benutzers können Sie unter Stammdaten > Signatur > F3 diesem Vertreter seinen HBA zuweisen. Wenn ein solcher Benutzer an einem Arbeitsplatz angemeldet ist und eine eAU oder ein E-Rezept ausstellt, wird er als Autor aufgeführt und signiert mit seinem HBA. Der eingestellte Arzt wird als verantwortlicher Arzt zusätzlich mitgesendet, signiert jedoch nicht.
Bei einer längeren Vertretung oder wenn es geplant ist, später dauerhaft in der Praxis zu arbeiten, könnte es sich anbieten, einen neuen Behandler unter Stammdaten > Praxis anzulegen. In der Regel erfolgt die Anlage durch InterData. Der Vertreter erhält wie alle Behandler eine eigene Kennung (z. B. X/Y/Z). Als LANR wird die LANR eingetragen, mit der die Leistungen des Vertreters gegenüber der KV abgerechnet werden. Das Feld „Qualifikation“ ist auf „Arzt als Vertreter (04)“ einzustellen. Unter Stammdaten > Signatur > F3 wird dem Vertreter sein HBA zugewiesen. Stellt ein Vertreter eine eAU oder ein E-Rezept aus, so wird er als Autor geführt und signiert mit seinem HBA. Der Arzt mit derselben LANR wird als verantwortlicher Arzt zusätzlich mitgesendet, signiert aber nicht.